Krise, Sanierung und Insolvenz

Versagung der Restschuldbefreiung bei Nichtabführung von Beträgen

Führt der Schuld­ner Beträ­ge nicht an den Treu­hän­der ab, so sind die Gläu­bi­ger nach Ansicht des BGH  berech­tigt, einen Antrag auf Ver­sa­gung der Rest­schuld­be­frei­ung am Ende der Treu­hand­pe­ri­ode zu stel­len.

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 — IX ZB 119/12

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