Krise, Sanierung und Insolvenz

Treuhänder kann nicht mehr Partei eines Prozesses sein, wenn Insolvenzverfahren aufgehoben ist

Den Treu­hän­der über das Ver­mö­gen des Schuld­ners gibt es als Par­tei eines Pro­zes­ses nicht mehr, wenn das Insol­venz­ver­fah­ren been­det ist. Das Amt des Treu­hän­ders erlischt mit Been­di­gung des Insol­venz­ver­fah­rens. Der Treu­hän­der ist — ähn­lich wie der Insol­venz­ver­wal­ter — eine eige­ne zivil­pro­zes­sua­le Par­tei, die mit Wir­kung für und gegen die Insol­venz­mas­se han­delt.

 

AG Karls­ru­he, Urteil vom 08.11.2013, Az.: 6 C 123/13

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