Bank- und Kapitalmarkt

Haftung eines Wirtschaftsprüfers für Äußerungen gegenüber Vertriebsmitarbeitern

Ver­wen­det ein Wirt­schafts­prü­fer in sei­nen Vor­trä­gen mit Mit­ar­bei­tern der Ver­triebs­ge­sell­schaft irre­füh­ren­de Äuße­run­gen zur Wert­hal­tig­keit der zu ver­trei­ben­den Betei­li­gung, dann kann eine Haf­tung gegen­über den Anle­gern in Betracht kom­men, obwohl kein direk­ter Kon­takt besteht.

BGH, Urtei­le vom 19.11.2013 – VI ZR 336/12, VI ZR 13/13

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