Bank- und Kapitalmarkt

Keine Anrechnung von Steuervorteilen

Rich­tet sich die Klage gegen die Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter eines Immo­bi­li­en­fonds sind Steu­er­vor­tei­le des Anle­gers nicht scha­dens­min­dernd anzu­rech­nen.

BGH, Urteil vom 11.02.2014 — II ZR 276/12

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