Krise, Sanierung und Insolvenz

Privater Krankenversicherungsvertrag fällt nicht in Insolvenzbeschlag

Der Kran­ken­ver­si­che­rungs­ver­trag des Schuld­ners mit einem pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer fällt nicht in den Insol­venz­be­schlag und die Dis­po­si­ti­ons­macht des Insol­venz­ver­wal­ters.

BGH, Urteil vom 19.02.2014 — IV ZR 163/13

Vorheriger Beitrag
Unterlassen der Eröffnung eines neuen Geschäftskontos in der Krise
Nächster Beitrag
Versagung der Restschuldbefreiung wegen fehlender Offenbarung der Bezüge

Auch interessant