Krise, Sanierung und Insolvenz

Versagung der Restschuldbefreiung wegen fehlender Offenbarung der Bezüge

Ver­an­lasst der Schuld­ner den Treu­ge­ber dazu, sei­nen Arbeit­ge­ber nicht über die Abtre­tung des pfänd­ba­ren Anteils sei­nes Ein­kom­mens zu unter­rich­ten, dann hat der Schuld­ner den Treu­hän­der zeit­nah und rich­tig über die jewei­li­ge Ein­kom­mens­hö­he zu unter­rich­ten. Kommt er die­ser Pflicht nicht nach, dann kann ihm die Rest­schuld­be­frei­ung unter­sagt wer­den.

BGH, Beschluss vom 20.02.2014 — IX ZA 32/13

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