Bank- und Kapitalmarkt

Keine Prospektpflicht für die Verwertung von Wertpapieren in der Zwangsvollstreckung

Der EuGH stellt fest, dass die Ver­wer­tung von Wert­pa­pie­ren im Rah­men einer Zwangs­voll­stre­ckung nicht einem Sach­ver­halt ent­spricht, der von der Pro­spek­t­richt­li­nie erfasst wird. Die geschäft­li­chen Hand­lun­gen eines Zwangs­voll­stre­ckungs­ver­fah­rens seien mit den in der Pro­spek­t­richt­li­nie erfass­ten Umstän­den nicht ver­gleich­bar.

EuGH, Urteil vom 17.09.2014 — C‑441/12

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