Krise, Sanierung und Insolvenz

Nutzung von Betriebsanlagen

Einem Insol­venz­ver­wal­ter steht kein gene­rel­ler Anspruch auf unent­gelt­li­che Nut­zung von Betriebs­an­la­gen zu, die der Schuld­ne­rin durch den Gesell­schaf­ter miet­wei­se über­las­sen wur­den.

BGH, Urteil vom 29.01.2015, IX ZR 279/13

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