Immobilien

Vermietung der Wohnung über «airbnb» an Touristen rechtfertigt fristlose Kündigung

Ein Ver­mie­ter kann den Ver­trag über ein Wohn­raum­miet­ver­hält­nis mit sofor­ti­ger Wir­kung been­den, wenn ein Mie­ter seine Woh­nung über das Inter­net­por­tal «airbnb» an Tou­ris­ten ver­mie­tet und trotz erfolg­ter Abmah­nung des Ver­mie­ters davon nicht ablässt. Dies hat das Land­ge­richt Ber­lin im Rah­men einer Kos­ten­ent­schei­dung über die Erfolgs­aus­sich­ten einer Räu­mungs­kla­ge auf­grund frist­lo­ser Kün­di­gung ent­schei­den (Beschluss vom 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15). Denn: Die Ver­mie­tung ohne Erlaub­nis des Ver­mie­ters ist ein schwer­wie­gen­der Pflicht­ver­stoß des Mie­ters.

LG Ber­lin, Beschluss vom 03.02.2015 — 67 T 29/15

Vorheriger Beitrag
Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung
Nächster Beitrag
Legionellen im Trinkwasser: Verkehrssicherungspflichten des Vermieters schon vor 2011

Auch interessant