Versicherungen

Wohngebäudeversicherung — Privatinsolvenz

Das Mit­tei­len der pri­va­ten Insol­venz­er­öff­nung gegen­über dem ein­tritts­pflich­ti­gen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rer ist nach Auf­fas­sung des Ober­lan­des­ge­richts Dres­den nicht zwin­gend erfor­der­lich. Eine sol­che auf Treu und Glau­ben beru­hen­de Offen­ba­rungs­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers ohne Aus­kunfts­ver­lan­gen des Ver­si­che­rers sei nur in beson­ders kras­sen Fäl­len anzu­neh­men.

OLG Dres­den, Urteil vom 24.03.2015 — 4 U 1292/14

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