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Keine Haftung aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Verlustausgleichspflicht nach Insolvenzeröffnung

Das OLG Schles­wig hat einen Anspruch des Insol­venz­ver­wal­ters gegen die Gesell­schaf­ter aus einer im Gesell­schafts­ver­trag für den lau­fen­den Geschäfts­be­trieb ver­ein­bar­ten Ver­lust­aus­gleichs­pflicht nach Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens abge­lehnt.

Urteil vom 29.04.2015 — 9 U 132/13

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