Krise, Sanierung und Insolvenz

Löschung einer Zwangssicherungshypothek

Nach dem Urteil des BGH vom 30.04.2015 ist ein durch eine Zwangs­si­che­rungs­hy­po­thek nach­ran­gig gesi­cher­ter Gläu­bi­ger nicht ver­pflich­tet, im Insol­venz­ver­fah­ren über das Ver­mö­gen des Grund­stücks­ei­gen­tü­mers die Löschung sei­nes Siche­rungs­rech­tes zu bewil­li­gen. Dies gilt selbst dann, wenn das Grund­stück vor­ran­gig mit ande­ren Siche­rungs­rech­ten wert­aus­schöp­fend belas­tet ist und kein Ver­wer­tungs­er­lös für den betrof­fe­nen Gläu­bi­ger zu erwar­ten ist.

BGH, Urteil vom 30.04.2015 — IX ZR 301/13

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