Wirtschaft

Pfandrecht bei Einziehung von GmbH-Anteilen

Ein Pfand­recht an den bis­he­ri­gen Antei­len einer GmbH setzt sich an den „neuen“ Geschäfts­an­tei­len einer GmbH nicht fort, wenn eine Kapi­tal­her­ab­set­zung auf Null beschlos­sen wird und in der Folge eine Kapi­tal­erhö­hung erfolgt. Nach Ansicht des LG Kiel sind auch Scha­den­er­satz­an­sprü­che gegen die beschluss­zu­stim­men­den Gesell­schaf­ter nicht gege­ben.

LG Kiel, Urteil vom 30.04.2015 — 16 O 42/14

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

 

Vorheriger Beitrag
Keine Haftung aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Verlustausgleichspflicht nach Insolvenzeröffnung
Nächster Beitrag
Löschung einer vermögenslosen GmbH im Prozess

Auch interessant