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Ordnungsgeld bei verspäteter Publizität

Die Erfül­lung der Publi­zi­täts­pflicht nach Fest­set­zung eines Ord­nungs­gel­des führt nicht zur Absen­kung des Ord­nungs­gel­des.

OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2015 — 28 Wx 1/15

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

 

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