Versicherungen

Bezugsrecht der “Ehefrau”

Für die Frage, wer Bezugs­be­rech­tig­ter einer Lebens­ver­si­che­rungs­leis­tung ist, kommt es auf den Zeit­punkt der Bestim­mung des Berech­tig­ten an. Wird dabei die “Ehe­frau” als Bezugs­be­rech­tig­te ange­ge­ben, so ist als Bezugs­be­rech­tig­te die dama­li­ge Ehe­frau und nicht die nach einer Schei­dung gehei­ra­te­te neue Ehe­frau gemeint.

BGH, Urteil vom 22.07.2015 — IV ZR 437/14

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

 

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