Bank- und Kapitalmarkt

Gespräch über Anlage ohne Verkaufsprospekt

Über­lässt der Kapi­tal­an­la­ge­ver­mitt­ler ledig­lich einen Flyer zu einer Anla­ge mit dem Hin­weis, dass ein Ver­kaufs­pro­spekt noch nicht vor­liegt und zeich­net der Anle­ger in der Folge den Zeich­nungs­schein im Wis­sen, er kann die Erklä­rung, die zum Abschluss der Anla­ge führt, wider­ru­fen, dann han­delt es sich nicht um eine Bera­tung, wenn der Anle­ger keine Nach­fra­gen stellt. Da der Ver­kaufs­pro­spekt noch nicht vor­liegt, kann der Ver­mitt­ler nicht über die Risi­ken auf­klä­ren. Der Anle­ger schließt im Wis­sen über diese Situa­ti­on die Anla­ge ab.

LG Ulm, Urteil vom 24.07.2015 — 4 O 56/15

Ihr Ansprech­part­ner: Dr. Oli­ver Jenal

 

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