Bank- und Kapitalmarkt

Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt

Ent­hält der Emis­si­ons­pro­spekt für einen geschlos­se­nen Immo­bi­li­en­fonds den Hin­weis, dass es der­zeit kei­nen Markt gibt, auf dem der Anle­ger die Anla­ge ver­äu­ßern kann, so ist dies aus­rei­chend, um auf die prak­ti­schen Schwie­rig­kei­ten bei der Ver­äu­ße­rung Anla­ge hin­zu­wei­sen.

BGH, Urteil vom 17.09.2015 — III ZR 385/14

Ihr Ansprech­part­ner: Dr. Oli­ver Jenal

Vorheriger Beitrag
Gespräch über Anlage ohne Verkaufsprospekt
Nächster Beitrag
Pflicht zur Bekanntgabe des Kontoinhabers

Auch interessant