Wettbewerb und geistiges Eigentum

Streit um Marke Goldbären

Nach der Ansicht des BGH stellt der Ver­trieb einer in Gold­fo­lie ver­pack­ten und mit einem roten Hals­band ver­se­he­nen Scho­ko­la­den­bä­ren­fi­gur durch Lindt weder eine Ver­let­zung der Goldbären-Marken von Hari­bo dar, noch eine unlau­te­re Nach­ah­mung ihrer Frucht­gum­mi­pro­duk­te.

BGH, Urteil vom 23.09.2015 — I ZR 105/14

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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