Bank- und Kapitalmarkt

Pflicht zur Bekanntgabe des Kontoinhabers

Nach der Ansicht des BGH ist ein Bank­in­sti­tut ver­pflich­tet, Namen und Anschrift eines Kon­to­in­ha­bers preis­zu­ge­ben, über des­sen Konto die Zah­lung eines Kauf­prei­ses für ein gefälsch­tes Mar­ken­pro­dukt erfolg­te.

BGH, Urteil vom 21.10.2015 — I ZR 51/12

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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