Krise, Sanierung und Insolvenz

Anfechtung eines Bezugsrechts bei einer Risikolebensversicherung

Ein Insol­venz­ver­wal­ter ist dann nicht berech­tigt eine Bezugs­rech­t­ein­räu­mung anzu­fech­ten und damit die aus­ge­zahl­te Ver­si­che­rungs­leis­tung an die Insol­venz­mas­se ein­zu­for­dern, wenn unklar ist, ob das Bezugs­recht rechts­wirk­sam bestellt wurde.

BGH, Urteil vom 22.10.2015 — IX ZR 248/14

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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