Krise, Sanierung und Insolvenz

Ratenzahlungen sind bei einem Darlehen nicht unentgeltlich

Nach einer Aus­kehr der vol­len Dar­le­hens­sum­me sind die Raten­zah­lun­gen des Kre­dit­neh­mers auf den Dar­le­hens­be­trag als auch das Bear­bei­tungs­ent­gelt nicht unent­gelt­lich.

AG Fried­berg, Urteil vom 30.10.2015 — 2 C 318/15 (12)

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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