Wettbewerb und geistiges Eigentum

Recht zur Vervielfältigung an Verbreitungsrecht gekoppelt

Der BGH ist der Auf­fas­sung, dass dem­je­ni­gen, dem das urhe­ber­recht­li­chen Ver­brei­tungs­recht zusteht, auch das Recht inne hat, das oder Ver­viel­fäl­ti­gungs­stü­cke eines Wer­kes zum Kauf anzu­bie­ten.

BGH, Urtei­le vom 05.11.2015 – I ZR 91/11, I ZR 76/11, I ZR 88/13

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

 

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