Wettbewerb und geistiges Eigentum

Pippi Langstrumpf Kostüm keine Urheberrechtsverletzung

Der BGH hat in sei­ner Ent­schei­dung vom 19.11.2015 fest­ge­stellt, dass ein Ein­zel­händ­ler der ein Faschings­kos­tüm ver­treibt, wel­ches an eine Roman­fi­gur ange­lehnt ist, nicht gegen Urhe­ber­rech­te ver­stößt.

BGH, Urteil vom 19.11.2015 — I ZR 149/14

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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