Handelsvertreter, Vermittler & Makler

Erlaubnis für Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter durch die IHK notwendig

Wer gewerbs­mä­ßig als Ver­si­che­rungs­mak­ler oder Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter tätig sein will, bedarf der Erlaub­nis durch die zustän­di­ge IHK. WIrd die Erlaub­nis erteilt, so ist dabei anzu­ge­ben, ob es sich um eine Makler- oder Ver­tre­ter­tä­tig­keit han­delt.

LG Frei­burg, Urteil vom 30.12.2015 — 12 O 86/15 KfH

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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