Versicherungen

Doppelte Sozialversicherungspflicht bei Versicherungsleistungen

Nach der Ansicht des LSG Rheinland-Pfalz sind sowohl die Kapi­tal­leis­tun­gen aus einer durch den Arbeit­ge­ber abge­schlos­se­nen Direkt­ver­si­che­rung bei­trags­pflich­tig in der gesetz­li­chen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung als auch die Sofort­ren­ten­leis­tun­gen, die der Arbeit­neh­mer mit der Kapi­tal­leis­tung aus der Direkt­ver­si­che­rung finan­ziert hat.

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.12.2015 — L 5 KR 84/15

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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