Immobilien

Einspeisevergütung aus einer Photovoltaikanlage

Die Ein­spei­se­ver­gü­tung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, die sich auf einem im Gemein­schafts­ei­gen­tum ste­hen­den Dach einer WEG-Anlage befin­det, ist von der Beschlag­nah­me im Rah­men der Zwangs­ver­wal­tung einer Eigen­tums­woh­nung erfasst, mit der Folge, dass der Zwangs­ver­wal­ter die Erträ­ge ein­zu­zie­hen hat. Der BGH stellt in sei­nem Beschluss vom 20.11.2014 hier­bei nicht auf den Anspruch gegen den Ener­gie­ver­sor­ger auf die Ver­gü­tung ab, son­dern dar­auf, dass die Anla­ge im Rah­men eines Son­der­nut­zungs­rechts der Eigen­tums­woh­nung zuge­ord­net war. In die­sem Fall sei es Auf­ga­be des Zwangs­ver­wal­ters, die Erträ­ge aus dem Son­der­nut­zungs­recht ein­zu­zie­hen. Dies müss­te aber auch für den Fall gel­ten, bei wel­chem kein Woh­nungs­ei­gen­tum besteht und die Anla­ge durch den Grundstückseigentümer/Schuldner selbst und unmit­tel­bar betrie­ben wird.

BGH, Beschluss vom 20.11.2014 — V ZB 204/13

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Micha­el Blau­th

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