Gesellschaften und Ihre Organe

Tilgung des Kaufpreises aus künftigen Gewinnen

Ver­pflich­tet sich der Erwer­ber beim Kauf eines Gesell­schafts­an­teils den Kauf­preis mit Hilfe zukünf­ti­ger Gewinn­an­tei­le zu bezah­len, so wer­den die Gewinn­an­tei­le ihm steu­er­lich zuge­wie­sen. Die Zah­lun­gen an den Alt­ge­sell­schaf­ter wer­den wie Ent­gelt­zah­lun­gen außer­halb des Gesell­schafts­ver­mö­gens behan­delt.

BFH, Urteil vom 27.10.2015 – VIII R 47/12

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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