Wettbewerb und geistiges Eigentum

Datenschutzrechtliche Grenzen für Sicherheitsbehörden

Die natio­na­len, deut­schen Gren­zen bei der Daten­er­he­bung, die durch das Grund­ge­setz vor­ge­ge­ben wer­den, dür­fen auch bei der Zusam­men­ar­beit mit aus­län­di­schen Diens­ten nicht unter­lau­fen wer­den. Viel­mehr müs­sen die aus­län­di­schen Rechts­ord­nun­gen insti­tu­tio­nel­le und ver­fah­rens­recht­li­che Vor­keh­run­gen nach deut­schem Vor­bild gewähr­leis­ten.

Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, Urteil vom 20.04.2016 — 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09

Ihre Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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