Bank- und Kapitalmarkt

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei sammelverwahrter Inhaberschuldverschreibung

Der Gläu­bi­ger eines Titels, nach dem der Schuld­ner gem. § 797 BGB nur gegen Aus­hän­di­gung einer Inha­ber­schuld­ver­schrei­bung zur Leis­tung ver­pflich­tet ist, muss für den Erlass eines Pfändungs- und Über­wei­sungs­be­schlus­ses dem Voll­stre­ckungs­ge­richt die Schuld­ver­schrei­bun­gen und Zins­schei­ne im Ori­gi­nal vor­le­gen, auch wenn sich diese in einer Sam­mel­ver­wah­rung befin­den.

BGH, Beschluss vom 07.04.2016 — VII ZB 14/15

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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