Versicherungen

Abweichung im Versicherungsschein zugunsten des Versicherungsnehmers

Kommt es im Ver­gleich zum Ver­si­che­rungs­an­trag im Ver­si­che­rungs­schein zu einer Abwei­chung zuguns­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers und wider­spricht der Ver­si­che­rungs­neh­mer nicht inner­halb eines Monats, so sind diese Inhalt des Ver­si­che­rungs­ver­trags, ohne dass es auf die Vor­aus­set­zun­gen des § 5 Abs. 2 VVG ankommt.

BGH, Urteil vom 22.06.2016 — IV ZR 431/14

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