Krise, Sanierung und Insolvenz

Begründung von Masseverbindlichkeiten bei Schutzschirmverfahren

Ist ein Schutz­schirm­ver­fah­ren nach § 270b Abs. 3 InsO ange­ord­net, so ergibt sich die Begrün­dung von Mas­se­ver­bind­lich­kei­ten nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben, die auch für den star­ken vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­ter ein­schlä­gig sind. Ein Wahl­recht kommt dem Schuld­ner nicht zu.

BGH, Urteil vom 18.06.2016 — IX ZR 114/15

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