Versicherungen

Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung

Der BGH hat fest­ge­stellt, dass für den Zusam­men­hang zwi­schen Unfall und gesund­heit­li­cher Ver­schlech­te­rung eine Mit­wir­kung des Unfalls aus­reicht, sofern der Kau­sal­zu­sam­men­hang nicht außer­halb aller Wahr­schein­lich­keit liegt. Die­ser weite Zusam­men­hang unter­schei­det das pri­va­te Ver­si­che­rungs­recht von den sozi­al­recht­li­chen Vor­ga­ben.

BGH — Urteil vom 19.10.2016 — IV ZR 521/14

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