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Kündigungsrecht bei Bausparverträgen zehn Jahre nach Zuteilungsreife

Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in zwei Urtei­len vom 21.02.2017 — XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16  fest­ge­stellt, dass Bau­spar­kas­sen Bau­spar­ver­trä­ge im Regel­fall zehn Jahre nach Zutei­lungs­rei­fe kün­di­gen dür­fen. Selbst dann, wenn die Bau­spar­ver­trä­ge noch nicht voll ange­spart sind, steht den Bau­spar­kas­sen ein Kün­di­gungs­recht zu.

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