Gesellschaften und Ihre OrganeKrise, Sanierung und InsolvenzSteuern und Abgaben

Umsatzsteuer bei Insolvenz des leistenden Unternehmers

Das FA kann nur dann die Umsatz­steu­er­fest­set­zung gegen­über dem leis­ten­den Unter­neh­mer nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG ändern, wenn dem leis­ten­den Unter­neh­mer gegen den Leis­tungs­emp­fän­ger ein abtret­ba­rer Anspruch auf Zah­lung des Umsatz­steu­er­be­tra­ges zusteht. Ein aus dem Bau­werk­ver­trag her­vor­ge­hen­de Anspruch ist auch dann abtret­bar, wenn über das Ver­mö­gen des leis­ten­den Unter­neh­mers das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net wurde und eine Gläu­bi­ger­be­nach­tei­li­gung ein­tritt.

FG Ham­burg, Urteil vom 18.01.2018 — 3 K 209/17

Vorheriger Beitrag
Hemmung der Verjährung bei Masseunzulänglichkeit
Nächster Beitrag
Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Auch interessant