Steuern und AbgabenVersicherungen

Versicherungsleistungen als steuerpflichtiger Ertrag

Leis­tun­gen einer Gebäu­de­feu­er­ver­si­che­rung min­dern weder die Anschaf­fungs­kos­ten einer im Zwangs­ver­stei­ge­rungs­ver­fah­ren erstei­ger­ten Brand­rui­ne noch die Her­stel­lungs­kos­ten für den Wie­der­auf­bau des Gebäu­des. Viel­mehr han­delt es sich um einen außer­or­dent­li­chen Ertrag, wenn die ver­ein­nahm­te Zah­lung den Buch­wert der For­de­rung über­steigt (amt­li­cher Leit­satz).

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.11.2017 — 5 K 181/14

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