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Verteilung eines kostenlosen “Stadtblattes” durch die Stadtverwaltung

Der BGH hat den Ver­hand­lungs­ter­min zu einer Aus­ein­an­der­set­zung auf den 13.09.2018 bestimmt, in der die Par­tei­en dar­über strei­ten, ob die Ver­tei­lung eines kos­ten­lo­sen, um redak­tio­nel­le Bei­trä­ge erwei­ter­ten Amts­blat­tes durch die Kom­mu­ne gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb ver­stößt.

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