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D&O bei Inanspruchnahme wegen Zahlungen nach Insolvenzreife

Nach der Auf­fas­sung des OLG Düs­sel­dorf (Urteil vom 20.07.2018, I‑4 U 93/16) umfasst der Ver­si­che­rungs­schutz einer D&O‑Versicherung nicht den Anspruch einer insol­vent gewor­de­nen Gesell­schaft gegen den ver­si­cher­ten Geschäfts­füh­rer nach § 64 GmbHG, da die­ser ein „Ersatz­an­spruch eige­ner Art“ sei.

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