Handelsvertreter, Vermittler & MaklerVersicherungenHandelsvertreter, Vermittler & MaklerVersicherungen

Kein Auskunftsanspruch der widge.de GmbH gegen Versicherungsnehmer

Das Land­ge­richt Mann­heim hat in einer Ent­schei­dung das Urteil des Amts­ge­richts Mann­heim bestä­tigt, nach­dem der widge.de GmbH gegen­über dem von uns ver­tre­te­nen Ver­si­che­rungs­neh­mer kein Aus­kunfts­an­spruch zusteht. Die widge.de GmbH habe nicht aus­rei­chend dar­ge­legt, dass ihre Tätig­keit für einen behaup­te­ten Tarif­wech­sel des Ver­si­che­rungs­neh­mers ursäch­lich gewe­sen sei.

Land­ge­richt Mann­heim, Urteil vom 24.08.2018 — 1 S 15/18

Vorheriger Beitrag
D&O bei Inanspruchnahme wegen Zahlungen nach Insolvenzreife
Nächster Beitrag
Gesundheitsbeeinträchtigung als Folge eines Unfalls in der privaten Unfallversicherung

Auch interessant