Krise, Sanierung und InsolvenzVersicherungenKrise, Sanierung und InsolvenzVersicherungen

Direktversicherung bei Insolvenz des Begünstigten

Bei einer Lebens­ver­si­che­rung gehö­ren Ansprü­che auf die Ver­si­che­rungs­leis­tung im Ver­si­che­rungs­fall, die dem Schuld­ner als VN oder auf­grund eines unwi­der­ruf­li­chen Bezugs­rechts zuste­hen, bereits vor Ein­tritt des Ver­si­che­rungs­falls zur Insol­venz­mas­se. Ansprü­che des Schuld­ners auf die Todesfall- oder Erle­bens­fall­leis­tung aus einer für die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung durch den Arbeit­ge­ber abge­schlos­se­nen Direkt­ver­si­che­rung unter­lie­gen der Nach­trags­ver­wal­tung, soweit die Ansprü­che in die Insol­venz­mas­se fal­len.

BGH , Beschl. vom 20.12.2018 IX ZB 8/17

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