ArbeitSteuern und AbgabenWirtschaft

Firmenwerbung auf Fahrzeug eines Arbeitnehmers

Gele­gent­lich sind im Stra­ßen­ver­kehr Fahr­zeu­ge unter­wegs, die mit Fir­men­wer­bung bedruckt sind. Mit einem sol­chen Fall hat sich das Finanz­ge­richt Müns­ter – AZ: 1 K 3320/18 befasst: Ein Arbeit­ge­ber hatte in die­sem Sinne eine „Wer­be­flä­che“ auf dem Pri­vat­fahr­zeug eines Arbeit­neh­mers ange­mie­tet und hier­für ein jähr­li­ches Ent­gelt von € 255,00 bezahlt. Dazu hat das Finanz­ge­richt nun ent­schie­den, dass von die­sem Betrag Lohn­steu­er zu ent­rich­ten sei, denn anders als der Arbeitgeber/Mieter mein­te, han­de­le es sich dabei nicht nur um eine betriebs­funk­tio­na­le Maß­nah­me, son­dern das aus­lö­sen­de Moment für die Zah­lun­gen sei die Stel­lung des Ver­mie­ters als Arbeit­neh­mer des Mie­ters gewe­sen. Immer­hin hat das Finanz­ge­richt die Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof zuge­las­sen.

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