VersicherungenWirtschaft

Schutz in der Betriebsschließungsversicherung aufgrund COVID-19/SARS-Cov‑2 (Corona)

Zwar han­delt es sich nach Ansicht des LG Feld­kirch bei dem Betre­tungs­ver­bot von Beher­ber­gungs­be­trie­ben für Tou­ris­ten nicht um eine Betriebs­schlie­ßung auf Basis des Epi­de­mie­ge­set­zes, aber das Betre­tungs­ver­bot diene dem sel­ben Zweck. Beide wol­len die Ver­brei­tung von COVID-19/SARS-Cov‑2 (Coro­na) ver­hin­dern. Ein durch­schnitt­lich ver­stän­di­ger Ver­si­che­rungs­neh­mer könne daher von einem bestehen­den Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­hen.

LG Feld­kirch, Urteil vom 04.08.2020 — 57 Cg 51/20 t – 14

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