Die durch seine Mitarbeiter veranlassten masseschmälernden Zahlungen muss sich der Geschäftsführer bei Insolvenzreife der GmbH zurechnen lassen.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.7.2020 — 7 W 38/20
Die durch seine Mitarbeiter veranlassten masseschmälernden Zahlungen muss sich der Geschäftsführer bei Insolvenzreife der GmbH zurechnen lassen.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.7.2020 — 7 W 38/20