Gesellschaften und Ihre OrganeKrise, Sanierung und Insolvenz

Akteneinsichtsrecht des Kommanditisten

Ein Kom­man­di­tist hat jeden­falls dann im Insol­venz­ver­fah­ren über das Ver­mö­gen einer KG ein Akten­ein­sichts­recht, wenn er dar­legt als auch glaub­haft macht, ihm drohe eine Inan­spruch­nah­me durch den Insol­venz­ver­wal­ter und er habe seine Ein­la­ge nicht voll­stän­dig erbracht oder Aus­schüt­tun­gen von der Schuld­ne­rin erhal­ten.
BGH, Beschluss vom 15.10.2020 — IX AR(VZ) 2/19

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