Gesellschaften und Ihre OrganeKrise, Sanierung und Insolvenz

Missbräuchliche Sitzverlegung

Wird der Gesell­schafts­sitz nur ver­legt, um die Durch­füh­rung eines Insol­venz­ver­fah­rens an einem ent­le­ge­nen Ort durch­füh­ren zu kön­nen und damit mög­lichst wenig Auf­merk­sam­keit zu erre­gen, so kann dies aus­nahms­wei­se miss­bräuch­lich sein.
LG Bre­men, Beschluss vom 05.10.2020 — 6 T 370/20

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