VersicherungenWirtschaft

Abgeltungsvergleich über Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona

Der Abgel­tungs­ver­gleich über Leis­tun­gen auf­grund coro­nabe­ding­ter Betriebs­schlie­ßung aus einer Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung ist abschlie­ßend. Der Ver­si­che­rungs­neh­mer kann dann keine wei­te­ren Leis­tun­gen ver­lan­gen.

OLG Nürn­berg, Urteil vom 24.01.2022 — 8 U 3108/21

Vorheriger Beitrag
Anfechtung von Gewinnausschüttungen
Nächster Beitrag
Rechtsmißbräuchliche Leistungsablehnung bei verspäteter Invaliditätsfeststellung

Auch interessant