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Auswahl des die Reparatur durchführenden Unternehmens

Wählt der Wohngebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rer die Fach­fir­ma aus, die einen Scha­den bsei­ti­gen soll, so führt dies nicht auto­ma­tisch zu einer eige­nen Repa­ra­tur­pflicht des Ver­si­che­rers gegen­über dem Ver­si­che­rungs­neh­mer.

OLG Nürn­berg , Beschl. v. 21.3.2022 – 8 U 3825/21

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