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Lebensversicherung als betriebliche Versorgungszusage

Hat die Schuld­ne­rin zur Erfül­lung einer Ver­sor­gungs­zu­sa­ge einen Ver­si­che­rungs­ver­trag geschlos­sen und dem Ver­si­cher­ten ein unwi­der­ruf­li­ches Bezugs­recht auf die Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen ein­ge­räumt, gehört der Anspruch auf die Ver­si­che­rungs­sum­me in der Insolvenz des Ver­si­che­rungs­neh­mers nicht zur Masse. Will der unwi­der­ruf­lich Bezugs­be­rech­tig­te die Versicherung im Falle der Insolvenz des Ver­si­che­rungs­neh­mers selbst wei­ter­füh­ren, kann er gemäß § 170 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 S. 2 VVG inner­halb einer Frist von einem Monat ab der Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens in den Ver­si­che­rungs­ver­trag ein­tre­ten.

OLG Düs­sel­dorf, Beschluss vom 04.07.2022 — I‑12 W 2/22

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