Handelsvertreter, Vermittler & MaklerVersicherungen

Aufklärung über Ausschluss vom Versicherungsschutz

Hat der Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler Kennt­nis dar­über oder hätte zumin­dest erken­nen müs­sen, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer an Gras­bahn­wa­gen­ren­nen teil­nimmt, dann hat er ihn dar­über bei der Ver­mitt­lung einer Unfall­ver­si­che­rung zu infor­mie­ren, dass die Renn­teil­nah­me nicht vom Ver­si­che­rungs­schutz umfasst ist.

OLG Frank­furt a. M., Urteil vom 13.05.20227 U 168/16

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