Handelsvertreter, Vermittler & MaklerVersicherungen

Unterversicherungseinwand in der Gebäudeversicherung

Der Ver­si­che­rer muss eine Unter­ver­si­che­rung dar­le­gen und bewei­sen. Die Aus­füh­run­gen in einem Pri­vat­gut­ach­ten des Ver­si­che­rers kann der Ver­si­che­rungs­neh­mer bestrei­ten.

Führt der Ver­si­che­rungs­neh­mer als Grund­la­ge für sei­nen Anspruch den Ver­si­che­rungs­ver­trag und eine Bera­tungs­pflicht­ver­let­zung des Ver­si­che­rers an, dann muss sich das Gericht mit bei­dem befas­sen.

OLG Dres­den , Urteil vom 06.12.2022 4 U 1053/22

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