Gesellschaften und Ihre Organe

Stimmrechtsausschluss eines GbR-Gesellschafters

Ein Gesell­schaf­ter darf nicht Rich­ter in eige­ner Sache sein. Daher ist er von einer Beschluss­fas­sung aus­ge­schlos­sen, wenn über eine Ver­trags­kün­di­gung abge­stimmt wer­den soll und mit dem Beschluss das Ver­hal­ten des Gesell­schaf­ters miss­bil­ligt wer­den soll.

BGH, Urteil vom 17.01.2023 – II ZR 76/21

 

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